Förderprogramme 2023 für gewerbliche Neubauten oder Sanierungen

Der Neubau oder die Sanierung einer Halle ist eine große Investition, deshalb stellen wir Ihnen fünf verschiedene Fördermittel für Ihr Hallenbauprojekt vor:

1. Bayerisches Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“

Das Land Bayern fördert energieeffiziente Neubauten in ausgewiesenen Fördergebieten in bestimmten Regionen. Hierunter fallen Baukosten einschließlich dazugehöriger Kühl-, Raumluft- und Heizungstechnik sowie Warmwasserversorgung.

Alle weiterführenden Informationen zum Bayerischen Sonderprogramm finden Sie hier.

2. BEG-Förderung (Sanierung Nichtwohngebäude Kredit 263) der KfW

Wenn Sie Energiekosten nachweislich dauerhaft senken und Ihre Gewerbeimmobilie, wie Büro-, Produktions- oder Lagergebäude energieeffizient sanieren möchten, können Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Die KfW fördert Sie hier mit einem zinsgünstigen Kredit und einem attraktiven Tilgungszuschuss.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie durch die Sanierungsmaßnahmen mindestens den KfW-Effizienzgebäude-Standard 70 erreichen. Die Immobilie muss zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens 5 Jahre alt sein – gemessen am Datum der Bauanzeige bzw. des Bauantrags.

Informieren Sie sich gerne weiter ausführlich hier zur BEG-Förderung 263.

3. BEG-Förderung (Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude Kredit 299) der KfW

Auch für gewerbliche Neubauten für Büro-, Fabrik- oder Lagergebäude gibt es die Möglichkeit eines KfW-Förderkredit – der sogenannte „Klimafreundlicher Neubau“.

Gefördert wird der Neubau auf Grundlage geringer CO-2-Emissionen, einer hohen Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung.

Hier erfahren Sie alles weitere zur BEG-Förderung 299.

4. ERP-Regionalförderprogramm für KMU in Ostdeutschland

Ob Kfz-Werkstatt, Bürogebäude oder Lagerhalle: Wer in bestimmten Fördergebieten in Ostdeutschland baut, kann staatliche Gelder durch das sogenannten European Recovery Program (ERP) Baukostenzuschüsse beantragen.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

– KMU (unter 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Jahresumsatz), Einzelunternehmen und Freiberufler
– Investitionen in Grundstücke und Gebäude sowie gewerbliche Baukosten
– Investitionsort befindet sich in ausgewiesenen Fördergebieten* (hauptsächlich in Ostdeutschland)
– Unternehmen müssen mindestens fünf Jahre am Markt aktiv sein

Detaillierte Infos zur ERP-Förderung für KMU erhalten Sie hier.

5. ERP-Existenzgründerkredit für Start-Ups und Gründer

Gründer und Unternehmensnachfolger aufgepasst! Für Sie stellt die Bundesregierung ein eigenes Förderprogramm mit Geldern aus den ERP-Töpfen bereit.

Unternehmen, Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Selbstständige und Freiberufler, die weniger als fünf Jahre am Markt aktiv sind, können Zuschüsse zu Investitionen in Grundstücke und Gebäude sowie gewerbliche Baukosten beantragen.

Weitere ausführliche Informationen zum ERP-Existenzgründerkredit können Sie hier nachlesen.

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