Lärm- und Schallschutz im Büro- und Gewerbebau

Lärmschutz im Gewerbebau: Verbesserung der Konzentration & Arbeitsatmosphäre durch effektiven Schallschutz

Um beim Arbeiten ausgezeichnete Ergebnisse zu erzielen, fördert eine angenehme Arbeitsatmosphäre die Konzentration und legt somit einen entscheidenden Grundstein für geistige und körperliche Höchstleistungen. Lärm hingegen schwächt diesen Effekt ab und kann die Gesundheit erheblich beeinträchtigen. Im Gewerbebau ist ein ausgezeichneter Lärmschutz daher unerlässlich. Was ist hierbei zu beachten und wie lassen sich geeignete Maßnahmen in der Praxis realisieren? Dieser Beitrag beleuchtet die Details.

Lärmschutz vs. Schallschutz: unterschiedliche Geräuschquellen im Gewerbebau

Wenn es darum geht, eine konzentrationsfördernde Arbeitsatmosphäre zu schaffen, ist es wichtig, zunächst die Lärmquellen zu analysieren. Der Schutz vor Lärm ist keineswegs mit dem Schutz vor Schall gleichzusetzen, wenngleich beide Schutzmaßnahmen wichtige Komponenten der Maßnahmen zum gesetzlich geregelten Arbeitsschutz sind. Während der Schall als externe Einwirkung auf Räume zu verstehen ist, kann Lärm sowohl von draußen ins Innere eines Gebäudes dringen, als auch im Gebäude selbst entstehen. Es gilt, Maßnahmen zu ergreifen, die gezielt am Ort der Entstehung unerwünschter Geräusche greifen, um einen größtmöglichen Nutzen aus diesen Lärm- und Schallschutzmaßnahmen ziehen zu können.

Bürolandschaften mit optimierter Akustik im Gewerbebau

Sie möchten in einem Gewerbeobjekt Büros ausstatten? Berücksichtigen Sie hierbei von vornherein einen optimalen Schallschutz. Dies ist insbesondere für Bereiche relevant, in denen eine erhöhte Konzentration gefordert ist. Hierzu zählen insbesondere Bereiche, in denen verstärkt telefoniert wird und eine ruhige Arbeitsumgebung dringend geboten ist. Die Länder verfügen über ein Bauordnungsrecht, welches die Mindestanforderungen an einen gewerblichen Schallschutz definiert. Hierbei geht es jedoch maßgeblich um den Übertritt des Schalls von einer Nutzungseinheit zur anderen. Inwieweit für eine einzelne Nutzungseinheit ein verbesserter Schallschutz erforderlich ist, lässt sich individuell nach dem persönlichen Empfinden Ihrer Mitarbeiter:innen festlegen.

Grundlegend kann der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen wie Fenster mit Schallschutzverglasung oder stärkere Außenwände realisiert werden. Ebenso ist es möglich, Leichtbaukonstruktionen in mehreren Schichten in das Gewerbeobjekt zu integrieren. Weitere Möglichkeiten bestehen in der Verwendung von Akustik-Paneelen aus Schaumstoff oder natürlichen Materialien wie Holz bzw. feinen Textilfasern. Durch all diese Maßnahmen lässt sich der Luftschall abfangen. Damit auch der Trittschall so gut wie möglich gefiltert wird, empfiehlt es sich, bodennahe Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen Dämmschichten mit einer weichen Federung, welche direkt unter den Estrichboden eingearbeitet werden. Auch Weichböden wie Teppiche tragen zu einer Reduzierung der Trittschallgeräusche bei. Neben den Geräuschen, die beim Gehen entstehen, lassen sich so auch Geräusche durch das Rücken von Möbeln reduzieren.

Lärmschutz beim Bau gewerblich genutzter Immobilien

Neben einer cleveren Ausgestaltung der Innenräume lohnt es sich, bereits beim Bau eines Gewerbeobjekts eine Reihe von Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies regelt zu einem gewissen Teil auch der Gesetzgeber mit Grenzwerten, welche – je nach Lage in unterschiedlicher Höhe – nicht überschritten werden dürfen.

Beim Gewerbebau ist es daher wichtig, eine massive Außenhaut zu errichten. Hierbei lässt es sich mit schalldichten Verglasungen und Spezialdichtungen arbeiten. Des Weiteren können an technischen Komponenten Schalldämpfer angebracht werden. Ebenso ist es hilfreich, geräuschintensive Nutzungsbereiche wie Lieferzonen und Parkplätze auf einer Seite des Gewerbebaus zu planen, die fern von Bereichen mit einer Wohnbebauung ist. Der Beurteilungspegel bewertet die Geräuschbelastung final.