Brandschutz für Industriebauten und Gewerbehallen – Das müssen Sie wissen!

Brandschutz nimmt im Industriebau und in Gewerbehallen einen herausragenden Stellenwert ein. Die Folgen unkontrollierter Großbrände können verheerend sein. Daher gibt es strenge Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes und den vorbeugenden Maßnahmen. Zwar lassen sich Brände in Industrie und Gewerbe nie vollständig ausschließen, doch tragen durchdacht geplante und feuerbeständig errichtete Gebäude dazu bei, Brandfolgen gering zu halten.

Stellenwert des Brandschutzes in Industriebauten

Bei der Planung und Umsetzung eines Industriebaus oder einer Gewerbehalle sind brandschutzrechtliche Auflagen von Beginn an zu berücksichtigen. Brände und deren unkontrollierte Ausbreitung können schwere wirtschaftliche und humanitäre Folgen haben.

Grundsätzlich gilt der Brandschutz in Industrie und Gewerbe als Ländersache. Vorgaben und Verordnungen bezüglich des Industriebaus finden sich aber auch in der Industriebaurichtlinie (kurz IndBauRL). Sie ergänzt die Landesbauordnungen und regelt die Belange für so genannte Sonderbauten, zu denen Industriebauten gehören.

In Abhängigkeit des Bundeslandes gibt es mehrere Landesbauordnungen, die sich an diesen beiden Verordnungen orientieren. Als Bauherr sollten Sie sich an dieser Richtlinie orientieren, da auch Behörden die Brandschutzkonzepte nach dieser Richtlinie prüfen.

Brände in Industriebauten und ihre Ursachen

Große Brandschäden an Gebäuden entstehen in über einem Drittel aller Fälle im Bereich Gewerbe und Industrie. Insbesondere Bauten des produzierenden Gewerbes sind betroffen, speziell deren Lager. Der wesentliche Grund sind die dort untergebrachten Gegenstände und Materialien. So stellen etwa leicht entzündliche Dämmmaterialien oder Verpackungen ein Risiko dar. Durch die große Zerstörungskraft von Flächenbränden sind Unternehmen danach oft existenziell bedroht. Hinzu kommen Personenschäden.

Gemäß der Statistik der Industrie-Feuerversicherung kommt es in über der Hälfte aller Fälle durch technische Defekte zu Bränden. Diese treten oft zusammen mit Nachlässigkeit oder Fehlverhalten auf. Über 30 Prozent aller Brandfälle sind auf elektrische Anlagen und deren Defekte zurückzuführen. Auch fehlerhafte Installationen oder unsachgemäße Nutzung oder Überlastung der elektrischen Anlagen sind häufige Ursachen.

Weiterhin können riskante Arbeiten wie Löten und Schweißen in Kombination mit leicht entzündlichen Materialien zu Bränden führen.
In vielen Industrieanlagen werden entzündliche Dinge vor den Gebäuden gelagert oder in Containern aufbewahrt. Hier sind keine Brandschutzvorkehrungen gegeben, sodass die Materialien durch Zwischenfälle wie Funkenflug oder Unachtsamkeiten Feuer fangen können. Eine weitere nicht seltene Ursache ist die vorsätzliche Brandstiftung.

Um Brände beziehungsweise deren Ausbreitung zu verhindern oder gering zu halten, bieten sich mehrere aktive und passive Maßnahmen an.

Brandschutzvorkehrungen für Gewerbe und Industrie

Aktive Maßnahmen zum Brandschutz umfassen sämtliche Aspekte, die im Brandfall selbst greifen. Dazu gehören der Einsatz von Feuerlöschern, die Arbeit der Feuerwehr sowie die Evakuierung der Gebäude und Bergung der Personen.

Passive Maßnahmen umfassen sämtliche vorbeugenden Faktoren, die Brände und deren Ausbreitung im Vorfeld vermeiden sollen. Hierzu gehören bauliche, organisatorische sowie anlagentechnische Maßnahmen.

Bauliche Maßnahmen sollten Sie bereits vor der Planung der Industriebau-Errichtung bedenken. Dach sowie Wände sollten aus feuerfesten Materialien hergestellt sein. Nicht-brennbarer Porenbeton ist ein bewährtes Material. Größere Bauwerke sind in Brandabschnitte zu unterteilen. Diese sind durch feuerfeste Wände baulich voneinander getrennt. Dies verhindert ein unkontrolliertes Ausbreiten des Brands, sodass er rechtzeitig unter Kontrolle gehalten werden kann.

Wo Fertigung, Lager und Bürotrakt unter einem Dach liegen, legen wir die Brandabschnitte deshalb schon im Entwurf fest – eine Brandwand zwischen Halle und Büro verbessert dabei zugleich den Schallschutz. Mehr dazu unter Produktionshalle bauen.

Organisatorische Maßnahmen umfassen regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter zum Verhalten im Brandfall. Auch Evakuierungspläne sind organisatorisch wichtig.

Anlagentechnische Maßnahmen zum Brandschutz beinhalten neben Feuerlöschern auch Rauchmelder, Gasmelder und Wärmeabzugshauben. Auch mobile Feuerlöschanlagen können zur Sicherheit beitragen.

Arbeitssicherheit in der Halle: vom Dach bis zum Notausgang

Brandschutz ist ein wichtiger Teil, aber nicht der einzige: Zu einer sicheren Halle gehört ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, das Ihre Mitarbeitenden im Alltag schützt. Wir passen die Sicherheitsmaßnahmen individuell an Ihre Halle und deren Nutzung an und planen sie von Anfang an mit ein.

Sicherheit am Dach

Ob Wartung der Haustechnik, Reinigung der Dachrinnen oder Arbeiten an der Photovoltaikanlage: Auf das Hallendach muss regelmäßig jemand hinauf. Damit dabei niemand abstürzt, gehören folgende Einrichtungen zur Grundausstattung:

• Steigleitern für einen gesicherten Zugang zum Dach
• Geländer am Dachrand als Absturzsicherung
• Seilsicherungssysteme mit Anschlagpunkten, an denen sich Personen sichern können
• Sicherungen an Lichtkuppeln und Lichtbändern, damit niemand durchbricht

Wer diese Einrichtungen gleich beim Neubau einplant, spart sich teure Nachrüstungen und ist bei späteren Arbeiten auf der sicheren Seite.

Kennzeichnung, Fluchtwege und Einweisung

Gut sichtbare Markierungen und Beschilderungen von Gefahrenbereichen, Fluchtwegen und Notausgängen helfen Ihren Mitarbeitenden, sich sicher in der Halle zu bewegen und im Notfall schnell zu handeln. Die Fluchtwege legen wir schon bei der Planung fest.

Genauso wichtig ist, dass alle die Halle kennen. Neben regelmäßigen Schulungen im Betrieb bieten wir deshalb eine Einweisung Ihrer Mitarbeitenden in die neue Halle an. So sind alle mit den Gegebenheiten und Sicherheitseinrichtungen vertraut, bevor der Betrieb startet.

Wartung als Teil des Sicherheitskonzepts

Viele Unfälle und Brände entstehen durch Defekte, die bei regelmäßiger Wartung aufgefallen wären. GöSta bietet Wartungsverträge an, die auf Ihre Halle zugeschnitten sind, und übernimmt auch Reparaturen. So bleibt Ihre Halle dauerhaft betriebsbereit und sicher. Mehr dazu unter Hallenservice.

Den Brandschutznachweis für Ihre Halle erstellen wir im Zuge der Genehmigungsplanung mit unseren Fachplanern. Rufen Sie uns an unter 09608 92344-0 oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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